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Befahren des Sees untersagt
Coronavirus: Die Landesregierung hat nun zum vierten Mal die Corona-Verordnung geändert. Ab Freitag, 10. April ist das An- und Ablegen in Sportboothäfen zu Vergnügungszwecken nicht mehr erlaubt. De facto ist damit das Befahren des Sees verboten! Gestattet ist lediglich die Benutzung der Häfen zur unaufschiebbaren Sicherung der Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Bootsnutzung (z.B. Berufsfischerei) oder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten auf dem Gelände (z.B. Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende). Bildnachweis: Designed by Freepik
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