Übernachten in anderen Häfen

Corona-Update: Ab Samstag, den 15. Mai 2021, wird im Landkreis Konstanz die Öffnungsstufe 1 (Stufenplan für sichere Öffnungsschritte) gem. § 21 der CoronaVO-BW in Kraft treten.

Somit ist wieder das Übernachten mit Schiffen in anderen Häfen, die dem Landkreis Konstanz angehören, zulässig (Aufhebung des Beherbergungsverbots). Auch das Verchartern von Schiffen zum Zwecke des Übernachtens in anderen Häfen, sowie Bootsvermietungen, wird dann wieder im Landkreis Konstanz möglich sein.
Die Bekanntmachung des Landkreises Konstanz finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachung

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